UFOS IT-Service & Consulting GmbH

Eine dauerhafte Geschäftsbeziehung
basiert auf Vertrauen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UFOS IT-Service & Consulting GmbH

Stand: 01.01.2012

§ 1 Geltungsumfang

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. UFOS IT-Service & Consulting GmbH (im folgenden UFOS genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers (insbesondere Einkaufsbedingungen) wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn die UFOS ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn die UFOS diese schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

  1. Die Angebote, Auftragsbestätigungen der UFOS sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen, wobei ordnungsgemäße Selbstbelieferung in jedem Fall Vorbedingung bleibt. Es gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der UFOS. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur als Näherungswerte zu verstehen  und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn,  sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  3. Die Angestellten der UFOS sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise

  1. Die Lieferung erfolgt zu den am Liefertag gültigen Tagespreisen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Insbesondere ist die UFOS berechtigt, den Käufer über eine Forderungsausfallversicherung zu versichern. Diese Kosten werden ebenfalls berechnet und ausgewiesen.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, frei Warenannahmestelle des Kunden zuzüglich der am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.
  3. Wir behalten uns vor, die Preise bei Preisänderungen oder Erhöhungen durch den Hersteller anzupassen.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die UFOS steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der UFOS durch Zulieferanten und Hersteller.
  2. Die UFOS ist zur Teillieferung berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§ 7 Gefahrenübergang

  1. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer über.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die UFOS gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 6 Monate.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsleistungen nicht befolgt, Änderungen an dem Produkt vorgenommen, Teile ausgetauscht oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalfabrikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen kein Gewährleistungsrecht aus.
  3. Der Käufer muss die Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die UFOS, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die UFOS zur Reparatur eingeschickt wird oder zur Abholung durch einen UFOS Techniker bereitgestellt  wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von der UFOS wieder unfrei ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesem befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen könnten.
  5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
  6. Handelt es sich bei einer gelieferten Ware um Software eines Drittherstellers (Fremdsoftware), übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung dafür, dass die Programme fehlerfrei arbeiten und insbesondere den Anforderungen des Kunden genügen.

§ 9 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der UFOS IT-Service & Consulting GmbH sofort und ohne Abzug fällig

§ 10 Haftungsbeschränkungen

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die UFOS als auch gegen die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der UFOS ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 11 Geheimhaltung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm in Zusammenhang mit den Lieferungen der UFOS zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis der UFOS erkennbar sind vertraulich zu halten und sie, soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwenden. Individuell ausgehandelte Vertragsgrundlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 12 Datenschutz

  1. Die UFOS ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 13 Anwendbares Recht

  1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der UFOS und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Verden ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein bzw. werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlung einzutreten und  die unwirksame bzw. unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

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